Aktivrente ab 2026 – Steuerfreie Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rentner – Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen

Aktivrente 2026: Neue Chancen für Arbeitnehmer im Rentenalter

Mit der Einführung der Aktivrente ab 2026 soll es für Menschen im Rentenalter attraktiver werden, weiterhin beruflich aktiv zu bleiben. Gleichzeitig reagiert die Politik damit auf den zunehmenden Fachkräftemangel in vielen Branchen.

Für Arbeitgeber eröffnet die Regelung die Möglichkeit, erfahrene Mitarbeiter auch nach dem Eintritt in die Regelaltersrente weiter zu beschäftigen oder ehemalige Beschäftigte erneut einzustellen. Für Arbeitnehmer ergibt sich ein steuerlicher Vorteil: Ein Teil des Arbeitslohns bleibt steuerfrei.

Damit die Umsetzung in der Lohnabrechnung korrekt erfolgen kann, sollten Unternehmen jedoch einige wichtige Punkte beachten.

Was ist die Aktivrente?

ie Aktivrente ist keine zusätzliche Rentenleistung, sondern ein steuerlicher Freibetrag für Arbeitnehmer, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterhin arbeiten.

Konkret bedeutet das:

  • Bis zu 2.000 Euro monatlicher Arbeitslohn können steuerfrei bleiben
  • Das entspricht 24.000 Euro pro Jahr steuerfreiem Hinzuverdienst
  • Der Freibetrag wird direkt im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt

Verdienste oberhalb dieser Grenze werden wie gewohnt versteuert.

Wichtig zu wissen:
Der steuerliche Vorteil bezieht sich nur auf die Lohnsteuer. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können weiterhin anfallen.

Wer kann die Aktivrente nutzen?

Die Aktivrente steht grundsätzlich Arbeitnehmern offen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Voraussetzungen für die Aktivrente

Ein Anspruch besteht in der Regel, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Die gesetzliche Regelaltersgrenze wurde erreicht
  • Es besteht ein Beschäftigungsverhältnis als Arbeitnehmer
  • Der Arbeitnehmer erhält Arbeitslohn aus aktiver Beschäftigung

Die Regelaltersgrenze liegt je nach Geburtsjahr aktuell bei bis zu 67 Jahren.

Wer nicht unter die Aktivrente fällt

Nicht alle Erwerbstätigen können den Freibetrag nutzen. Die Aktivrente gilt in der Regel nicht für:

  • Personen unterhalb der Regelaltersgrenze
  • Selbstständige und Freiberufler
  • Minijobber
  • Beamte

Zudem gilt der steuerfreie Freibetrag grundsätzlich nur für ein Beschäftigungsverhältnis.

Warum wurde die Aktivrente eingeführt?

Die Aktivrente verfolgt mehrere wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Ziele:

  • Bekämpfung des Fachkräftemangels
  • Erhalt von Erfahrung und Know-how im Unternehmen
  • Anreiz für freiwilliges längeres Arbeiten

Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen kann die Weiterbeschäftigung erfahrener Mitarbeiter ein großer Vorteil sein – beispielsweise bei der Einarbeitung neuer Fachkräfte oder der Sicherung von betriebsspezifischem Wissen.

Welche Unterlagen benötigt das Lohnbüro?

Damit die Aktivrente korrekt in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden kann, benötigt das Lohnbüro einige grundlegende Informationen und Nachweise.

Arbeitgeber sollten diese Unterlagen möglichst frühzeitig bereitstellen.

1. Stammdaten des Arbeitnehmers

Für die Anlage oder Aktualisierung im Lohnprogramm werden unter anderem benötigt:

  • Vollständiger Name und Anschrift
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • Sozialversicherungsnummer
  • Geburtsdatum
  • Bankverbindung
  • Krankenkasse

Diese Daten sind notwendig, um die Beschäftigung korrekt anzumelden und abzurechnen.

2. Nachweis über den Rentenstatus

Für die Anwendung der Aktivrente ist ein Nachweis erforderlich, dass der Arbeitnehmer bereits die Regelaltersgrenze erreicht hat.

Hierzu benötigt das Lohnbüro beispielsweise:

  • den Rentenbescheid oder
  • eine Bescheinigung der Deutschen Rentenversicherung über den Rentenbezug

Ohne diesen Nachweis kann der steuerliche Freibetrag in der Lohnabrechnung in der Regel nicht berücksichtigt werden.

3. Angaben zum Beschäftigungsverhältnis

Zusätzlich benötigt das Lohnbüro Informationen zum Arbeitsverhältnis, z. B.:

  • Beginn der Beschäftigung
  • Höhe der monatlichen Vergütung
  • vereinbarte Arbeitszeit
  • ggf. Angaben zu Vorbeschäftigungen

Diese Angaben sind notwendig, um den steuerfreien Hinzuverdienst korrekt im Lohnsteuerabzugsverfahren zu berücksichtigen.

Fazit: Aktivrente bietet Chancen für Arbeitnehmer und Unternehmen

Die Aktivrente schafft einen zusätzlichen Anreiz für Arbeitnehmer im Rentenalter, weiterhin beruflich aktiv zu bleiben. Durch den steuerfreien Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro monatlich kann sich eine Weiterbeschäftigung finanziell besonders lohnen.

Für Arbeitgeber bedeutet die Regelung vor allem eines: sorgfältige Vorbereitung der Lohnabrechnung und vollständige Unterlagen.

Wenn Sie planen, Mitarbeiter im Rentenalter zu beschäftigen oder ein bestehendes Arbeitsverhältnis fortzuführen, empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung mit Ihrem Lohnbüro.

Das Team von LohnExpert24 unterstützt Sie gerne bei der Umsetzung und der korrekten lohnsteuerlichen Behandlung der Aktivrente.

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