Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2026: Das ändert sich für Schuldner und Arbeitgeber
Ab dem 1. Juli 2026 gelten in Deutschland neue Pfändungsfreigrenzen. Grundlage ist § 850c ZPO, der das Existenzminimum von Schuldnerinnen und Schuldnern an die allgemeine Einkommens- und Preisentwicklung anpasst. Für Betroffene heißt das, dass ein größerer Teil ihres Einkommens vor…