Die Inzolvenzgeldumlage bleibt für 2026 unverändert
Im Jahr 2026 gilt der gesetzlich festgeschriebene Umlagesatz von 0,15 Prozent. Die Insolvenzgeldumlage ist von allen Arbeitgebern, die Arbeitnehmer im Inland beschäftigen, zu zahlen, sofern keine der wenigen Ausnahmen vorliegt. Im Jahr 2026 gilt der gesetzlich festgeschriebene Umlagesatz von 0,15 Prozent. Eine Verordnung zur Änderung wurde dieses Jahr nicht erlassen. Die Größe, Branche und Ertragslage des […]
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