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LohnExpert24

Externe Lohnabrechnung für Bau, Pflege, Gastronomie, Industrie und Dienstleistung

Die Auslagerung der Lohnabrechnung bedeutet für Unternehmen: weniger Kosten, weniger Risiko und mehr Zeit für das operative Geschäft. Als spezialisierter Dienstleister für externe Lohnbuchhaltung übernehmen wir die vollständige und rechtskonforme Abwicklung Ihrer Entgeltabrechnung – branchenspezifisch, digital und effizient.

Jede Branche stellt eigene Anforderungen an die Lohnabrechnung. Unterschiedliche Tarifverträge, Zuschläge, Meldepflichten und Dokumentationsvorgaben machen das interne Personalmanagement komplex und kostenintensiv.

Lohnabrechnung auslagern

Lohnabrechnung für verschiedene Branchen

Individuelle Anforderungen. Präzise Umsetzung. Maximale Entlastung.

Nicht jede Lohnabrechnung ist gleich. Jede Branche unterliegt eigenen tariflichen, gesetzlichen und organisatorischen Besonderheiten. Sei es bei Zuschlägen, Sonderregelungen, Meldepflichten, Anforderungen an die Dokumentation oder branchenspezifischen Prüfungen: Fehler sind hier nicht nur ärgerlich, sondern kosten auch Zeit und Geld.

Als externe Spezialisten für die Lohnabrechnung übernehmen wir die vollständige, rechtskonforme und branchenspezifisch optimierte Abwicklung für Sie. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Baugewerbe & Handwerk

Das Baugewerbe erfordert spezielle Fachkenntnisse. Fehler können hier zu hohen Nachzahlungen führen. Mit unserer externen Lohnabrechnung sichern Sie sich und Ihrem Business fachliche Präzision ohne interne zusätzliche Schulungskosten.

Gastronomie & Hotellerie

Typische Herausforderungen hohe Personalfluktuation, Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge, Saisonkräfte und flexible Arbeitszeitmodelle. LohnExpert24 sorgt für korrekte Zuschlagsberechnung und rechtssichere Abwicklung.

Pflege- und Gesundheitswesen

Im Gesundheitswesen sind komplexe Arbeitszeitmodelle und Tarifbindungen alltäglich. LohnExpert24 gewährleistet eine transparente, nachvollziehbare und prüfungssichere Abrechnung Ihrer Mitarbeiter.