Neue Tarifverträge im Maler- und Lackiergewerbe: Das müssen Arbeitgeber ab 2025 zum Mindestlohn und zur Ausbildungsvergütung wissen.
Im Maler- und Lackiererhandwerk treten ab 2025 neue tarifliche Regelungen in Kraft, die die Ausbildungsvergütungen und den Branchenmindestlohn für Fachkräfte deutlich erhöhen. Als Arbeitgeber sollten Sie diese Änderungen daher rechtzeitig berücksichtigen – insbesondere bei Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung, bei Vertragsanpassungen sowie in der Kommunikation mit Ihren Mitarbeitern.
Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst und zeigen Ihnen, worauf Sie jetzt achten müssen.
Höhere Ausbildungsvergütungen ab August 2025 und 2026
Ab dem 1. August 2025 steigen die Ausbildungsvergütungen in allen drei Lehrjahren um jeweils 50 Euro pro Monat. Eine weitere Erhöhung um nochmals 50 Euro pro Monat folgt zum 1. August 2026.
Diese Erhöhungen gelten bundesweit, sind für tarifgebundene Betriebe verbindlich und sollten auch in nicht tarifgebundenen Betrieben als Orientierung dienen, um wettbewerbsfähig zu bleiben und Auszubildende zu gewinnen.
Was bedeutet das für Sie?
- Bitte prüfen Sie die aktuelle Vergütungshöhe Ihrer bestehenden Ausbildungsverträge.
- Bitte passen Sie die Beträge rechtzeitig zum jeweiligen Stichtag an.
- Um Fehler zu vermeiden, sollten Sie die neuen Beträge in Ihrem Lohnabrechnungssystem hinterlegen.
Neuer Branchenmindestlohn für Fachkräfte
Ebenfalls Teil der Tarifeinigung ist die Einführung eines neuen, bundesweit einheitlichen Branchenmindestlohns für Gesellen bzw. gelernte Fachkräfte.
| Gültig ab | Mindestlohn pro Stunde |
| 1. August 2025 | 15,55 € brutto |
| 1. Juli 2026 | 16,13 € brutto |
Hinweis: Obwohl tariflich der 1. Juli 2025 genannt wird, gilt der Mindestlohn rechtlich verbindlich erst ab dem 1. August 2025. Grund dafür ist, dass die entsprechende Verordnung des Bundesarbeitsministeriums erst ab diesem Datum in Kraft tritt.
Wichtig zu wissen:
- Der neue Mindestlohn gilt auch für nicht tarifgebundene Betriebe, sobald er per Verordnung für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Dies ist bereits erfolgt.
- Für ungelernte Hilfskräfte, für die es bisher einen Mindestlohn I gab, gilt ab August 2025 der gesetzliche Mindestlohn, da keine separate tarifliche Regelung für sie vereinbart wurde.
Weitere tarifliche Anpassungen: Ecklohn und Ost-West-Angleichung
Der Tarifabschluss sieht zusätzlich zu den Mindestlöhnen folgende weitere Schritte vor:
- Ab dem 1. April 2025 werden die Ecklöhne im Westen um 2,9 % erhöht.
- Ab dem 1. Juni 2026: Weitere Erhöhung um 3,0 %.
- Zum 1. Januar 2027 werden die Löhne in Ost und West vereinheitlicht, sodass die bislang bestehenden Unterschiede zwischen den alten und neuen Bundesländern vollständig entfallen.
Da sich diese Anpassungen auf alle Entgeltgruppen auswirken, sollten sie frühzeitig in Ihre Systeme und internen Prozesse integriert werden.
Das sollten Sie als Arbeitgeber jetzt tun.
Um reibungslos und rechtssicher auf die neuen tariflichen Vorgaben reagieren zu können, empfehlen wir die folgenden Maßnahmen:
- Überprüfen Sie bestehende Ausbildungsverträge und passen Sie die Vergütungen entsprechend an.
- Hinterlegen Sie die neuen Mindestlöhne für Fachkräfte inklusive der unterschiedlichen Stichtage in Ihrem Lohnabrechnungssystem.
- Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden frühzeitig über anstehende Lohnanpassungen, insbesondere in Regionen mit Ost-West-Unterschieden.
- Beachten Sie mögliche Auswirkungen auf Zulagen, Zuschläge und Sonderzahlungen, die an das Grundentgelt gekoppelt sind.
- Überprüfen Sie regelmäßig, ob alle lohnrelevanten Daten aktuell und korrekt im System hinterlegt sind, insbesondere in Übergangsphasen.
Fazit: Um Nachzahlungen und Konflikte zu vermeiden, muss jetzt gehandelt werden.
Die neuen tariflichen Regelungen im Maler- und Lackiererhandwerk bieten Fachkräften und Auszubildenden spürbare Vorteile, stellen aber gleichzeitig hohe Anforderungen an die korrekte Umsetzung in der Lohnabrechnung.
Wer frühzeitig reagiert, sorgt nicht nur für Rechtssicherheit, sondern auch für Vertrauen im Team.
Sollten Sie bei der Umsetzung Unterstützung benötigen, sprechen Sie uns gerne an. Wir stehen Ihnen mit Erfahrung, Genauigkeit und einem Blick für Ihre betrieblichen Abläufe zur Seite. Kontaktformular
