Freistellung, Pflegezeit & Co.

Freistellung, Pflegezeit & Co. – Was gilt sozialversicherungsrechtlich?

Im Arbeitsverhältnis kann es immer wieder zu Situationen kommen, in denen Beschäftigte vorübergehend nicht arbeiten, beispielsweise bei Freistellung, Pflegezeit, längerer Krankheit, Aussteuerung oder im Todesfall eines Mitarbeiters. Für Arbeitgeber stellt sich dann schnell eine wichtige Frage: Wie ist der sozialversicherungsrechtliche Status zu beurteilen?

Fehler in diesem Bereich können schnell zu Nachzahlungen, Rückfragen von Krankenkassen oder Problemen bei Betriebsprüfungen führen. Es lohnt sich deshalb, die wichtigsten Grundlagen zu kennen – oder die Lohnabrechnung von Experten erledigen zu lassen.

Freistellung im Arbeitsverhältnis

Eine Freistellung bedeutet, dass ein Arbeitnehmer vorübergehend von der Arbeitspflicht befreit ist. Dabei wird grundsätzlich zwischen bezahlter und unbezahlter Freistellung unterschieden.

Bezahlte Freistellung

Bei einer bezahlten Freistellung – etwa während der Kündigungsfrist – bleibt das Beschäftigungsverhältnis sozialversicherungsrechtlich bestehen. Das bedeutet:

  • Die Beiträge zur Sozialversicherung werden weiterhin abgeführt.
  • Das Arbeitsverhältnis gilt als fortbestehend.
  • Die Meldungen zur Sozialversicherung bleiben unverändert.
  • Die Meldungen zur Sozialversicherung bleiben unverändert.

Unbezahlte Freistellung

Bei längerer unbezahlter Freistellung wird es komplexer. Grundsätzlich gilt:

  • Die Sozialversicherung bleibt bis zu einem Monat bestehen.
  • In der Regel endet danach die Versicherungspflicht.

In solchen Fällen müssen Arbeitgeber entsprechende Abmeldungen und Statusmeldungen vornehmen.

Pflegezeit und Familienpflegezeit

Viele Beschäftigte nehmen sich eine Auszeit, um pflegebedürftige Angehörige zu betreuen. Dafür gibt es gesetzliche Regelungen.

  • Pflegezeit: Bis zu sechs Monate vollständige oder teilweise Freistellung.
  • Familienpflegezeit: Bis zu 24 Monate mit reduzierter Arbeitszeit.

Sozialversicherungsrechtlich gilt:

  • Bei vollständiger Freistellung endet das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis grundsätzlich.
  • In vielen Fällen übernimmt die Pflegeversicherung jedoch Beiträge zur Rentenversicherung für pflegende Angehörige.

Arbeitgeber müssen besonders genau prüfen, welche Meldungen erforderlich sind.

Langzeiterkrankung und Aussteuerung

Ein weiterer häufiger Fall ist die längere Krankheit eines Mitarbeiters.

In der Regel verläuft es wie folgt:

  1. Sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
  2. Anschließend erhalten Sie Krankengeld von der Krankenkasse.
  3. Spätestens nach 78 Wochen erfolgt die sogenannte Aussteuerung.

Während des Krankengeldbezugs besteht eine sozialversicherungsrechtliche Zuordnung weiterhin. Bei der Aussteuerung müssen jedoch häufig neue Statusmeldungen erfolgen, insbesondere wenn das Arbeitsverhältnis formal weiterbesteht, aber keine Entgeltzahlung erfolgt.

Gerade hier entstehen in der Praxis viele Fehler bei der Lohnabrechnung.

Sonderfall: Todesfall eines Mitarbeiters

Auch im Todesfall eines Arbeitnehmers sind bestimmte sozialversicherungsrechtliche Schritte erforderlich.

  • Erstellung einer letzten Entgeltabrechnung
  • Meldung zur Sozialversicherung mit dem Abgabegrund „Tod”
  • Abrechnung von Restansprüchen (z. B. Urlaub oder Überstunden)

Diese Fälle erfordern in der Regel eine sorgfältige und rechtssichere Abwicklung.

Warum die korrekte Lohnabrechnung entscheidend ist

Freistellungen, Pflegezeiten oder Aussteuerungen sind typische Problemfelder in der Lohnabrechnung. Die Herausforderung dabei ist, dass sich der sozialversicherungsrechtliche Status eines Mitarbeiters kurzfristig ändern kann.

Für Arbeitgeber bedeutet das:

  • komplexe Meldepflichten
  • unterschiedliche Beitragsregelungen
  • erhöhtes Risiko bei Betriebsprüfungen der Sozialversicherung

Eine professionelle Lohnabrechnung sorgt dafür, dass alle Vorgaben korrekt umgesetzt werden.

Lohnabrechnung sicher auslagern – mit LohnExpert24

Gerade bei komplexen Sachverhalten kann es sinnvoll sein, die Lohn- und Gehaltsabrechnung an einen spezialisierten Dienstleister auszulagern.

Mit LohnExpert24 profitieren Unternehmen von:

  • fachkompetenter und aktueller Abrechnung
  • rechtssicherer Umsetzung sozialversicherungsrechtlicher Vorgaben
  • Entlastung der internen Verwaltung
  • persönlicher Betreuung durch Experten der Lohnabrechnung

So können sich Arbeitgeber wieder stärker auf ihr Kerngeschäft konzentrieren, während die Lohnabrechnung professionell und zuverlässig erledigt wird.

Unser Tipp:

Wenn in Ihrem Unternehmen häufig Sonderfälle wie Freistellung, Pflegezeit oder Langzeiterkrankungen auftreten, kann sich eine Beratung durch Experten lohnen.

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