Geplante Änderungen bei der Krankschreibung: Was Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Selbstständige wissen sollten

Bundesregierung plant Reform der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die Bundesregierung plant Änderungen bei den Regelungen zur Arbeitsunfähigkeit (AU). Ziel der Reform ist es, den hohen Krankenstand zu senken und mögliche Missbrauchsfälle einzudämmen. Obwohl die Vorschläge derzeit noch nicht in Kraft sind und zunächst das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen müssen, sorgen sie bereits für Diskussionen bei Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Selbstständigen.

In diesem Beitrag von LohnExpert24 geben wir einen Überblick über die wichtigsten geplanten Änderungen und deren mögliche Auswirkungen.

Was soll sich ändern?

Krankschreibung bereits ab dem ersten Krankheitstag

Nach aktueller Rechtslage müssen Arbeitnehmer eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich erst ab dem vierten Kalendertag vorlegen. Arbeitgeber können jedoch bereits heute verlangen, dass eine Krankschreibung schon am ersten Krankheitstag eingereicht wird.

Nach den aktuellen Reformplänen soll die Vorlage einer AU-Bescheinigung künftig grundsätzlich bereits ab dem ersten Krankheitstag erforderlich sein. Damit würde eine Regelung, die bislang im Ermessen vieler Arbeitgeber liegt, gesetzlich verankert werden.

Ende der telefonischen Krankschreibung

Während der Corona-Pandemie wurde die telefonische Krankschreibung eingeführt und später dauerhaft für bestimmte Erkrankungen ermöglicht. Diese Option soll nach den Reformplänen wieder abgeschafft werden.

Künftig müssten Patienten bei einer Erkrankung wieder persönlich eine Arztpraxis aufsuchen, um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten. Die Bundesregierung erhofft sich dadurch eine stärkere Kontrolle und eine Reduzierung möglicher Fehlanwendungen.

Verschärfte Maßnahmen gegen missbräuchliche Krankschreibungen

Zusätzlich wird über strengere Regelungen im Zusammenhang mit unrechtmäßig ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen diskutiert. Ziel ist es, das Vertrauen in das bestehende System zu stärken und Missbrauchsfälle konsequenter zu verfolgen.

Welche Auswirkungen hätten die Änderungen?

Für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer müssten bei jeder Erkrankung bereits am ersten Tag ärztlichen Kontakt aufnehmen, sofern die geplanten Regelungen umgesetzt werden. Das könnte insbesondere bei kurzfristigen Erkältungen oder leichten Infekten zu zusätzlichem Aufwand führen.

Gleichzeitig würde die persönliche Untersuchung durch einen Arzt in den Vordergrund rücken, da die telefonische Krankschreibung nicht mehr zur Verfügung stünde.

Für Arbeitgeber

Arbeitgeber könnten von einer einheitlichen gesetzlichen Regelung profitieren. Die Vorlagepflicht ab dem ersten Krankheitstag würde für mehr Klarheit sorgen und betriebliche Prozesse vereinfachen.

Allerdings besteht auch die Gefahr, dass Arztpraxen stärker ausgelastet werden und Beschäftigte bei leichten Erkrankungen häufiger Termine benötigen, was wiederum organisatorische Herausforderungen mit sich bringen könnte.

Für Selbstständige

Selbstständige sind von den Regelungen zwar nicht unmittelbar im gleichen Umfang betroffen wie Arbeitnehmer, könnten jedoch ebenfalls Auswirkungen spüren. Insbesondere bei Krankentagegeldversicherungen oder anderen Absicherungen kann eine ärztliche Bescheinigung erforderlich sein. Änderungen im AU-Verfahren könnten daher auch für diese Personengruppe relevant werden.

Kritik an den Reformplänen

Ärzteverbände und verschiedene Interessenvertretungen äußern Bedenken hinsichtlich der geplanten Änderungen. Kritisiert werden vor allem mögliche Mehrbelastungen für Arztpraxen, längere Wartezeiten sowie ein erhöhtes Ansteckungsrisiko in Wartezimmern.

Befürworter der Reform argumentieren dagegen, dass eine frühzeitige ärztliche Untersuchung die Nachvollziehbarkeit von Arbeitsunfähigkeiten verbessern und das Vertrauen in das System stärken könne.

Fazit

Die geplanten Änderungen bei der Krankschreibung würden erhebliche Auswirkungen auf Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Selbstständige haben. Besonders die geplante Vorlagepflicht ab dem ersten Krankheitstag sowie die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung stehen im Mittelpunkt der Diskussion.

Da es sich derzeit noch um politische Vorhaben handelt, bleibt abzuwarten, in welcher Form die Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden. LohnExpert24 wird die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und über wichtige Neuerungen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht informieren.

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