Minijob-Pauschalbeitrag 2027 steigt massiv

Ab 2027 steigt der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung für Minijob-Arbeitgeber erheblich. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bringt eine bedeutende Änderung mit sich, die die Kosten für Minijobs spürbar erhöht.

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist seit Ende Juli 2026 in Kraft und geriet während der Sommerpause etwas in Vergessenheit. Es enthält jedoch eine bedeutende Neuerung für Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen.

Ab dem 01.01.2027 wird der pauschale Beitragssatz zur Krankenversicherung angepasst. Er steigt von bislang 13 % auf 17,5 %. Die Erhöhung um 4,5 % ergibt sich aus der neuen Systematik zur Ermittlung des Beitragssatzes.

Nach jahrzehntelangem Festhalten an einem pauschalen Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung von 13 % wird ab dem 01.01.2027 die Beitragsberechnung neu geregelt. Künftig setzt sich der Beitragssatz aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung zusammen. Damit steigt der pauschale Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung ab dem genannten Datum von 13 % auf 17,5 %.

Beispiel:

Im Jahr 2026 verdient ein Minijobber monatlich 603 Euro, wobei der Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung 78,39 Euro beträgt.

Ab dem 01.01.2027 erhöht sich der Monatsverdienst von Minijobbern aufgrund der Mindestlohnerhöhung auf 633 Euro. Der neue pauschale Arbeitgeberbeitrag liegt bei 110,78 Euro, was monatlich 32,39 Euro Mehrkosten für den Arbeitgeber durch die gestiegenen Krankenversicherungsbeiträge für Minijobber bedeutet.

Dabei sind die zusätzlichen Kostensteigerungen zum Jahreswechsel für Minijobs nicht berücksichtigt.

Erhöhter pauschaler Krankenversicherungsbeitrag für Minijobs im Jahr 2027.

Die Erhöhung des pauschalen Krankenversicherungsbeitragssatzes für Minijobber hat keinen Einfluss auf den Leistungsumfang. Auch im Jahr 2027 sind Minijobber nicht über ihre geringfügige Beschäftigung krankenversichert.

Die Erhöhung der pauschalen Arbeitgeberbeiträge dient ausschließlich der Finanzierung der Krankenversicherung.