GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist verabschiedet. Für Personalabteilung und Lohnabrechnung sind vor allem vier Maßnahmen besonders relevant.
Stand des Gesetzes
Der Bundestag hat das Gesetz am 10. Juli 2026 verabschiedet, und der Bundesrat hat am selben Tag auf den Vermittlungsausschuss verzichtet. Damit ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen, es fehlen nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Die für die Lohnabrechnung relevanten Teile treten am 1. Januar 2027 in Kraft, der Beitragszuschlag zur Familienversicherung am 1. Januar 2028. Einige konkrete Ausführungsregelungen stehen noch aus.
