Rentner im Minijob – Das müssen Sie beachten!

Immer mehr Menschen möchten auch nach dem Renteneintritt aktiv bleiben – sei es aus Freude an der Arbeit, aus sozialen Gründen oder um ihr Einkommen aufzubessern. Besonders beliebt sind Minijobs, denn sie sind unkompliziert, flexibel und in der Regel steuer- sowie sozialversicherungsrechtlich begünstigt. Doch auch hier gibt es Regeln, die Arbeitgeber und Rentner kennen sollten. In diesem Beitrag haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, bei dem der Verdienst regelmäßig 520 € im Monat nicht übersteigt. Es gibt keine Mindestarbeitszeit und auch ein unregelmäßiger Arbeitseinsatz ist möglich, solange die Verdienstgrenze eingehalten wird. Für Rentner gelten dabei grundsätzlich dieselben Regeln wie für andere Minijobber – mit einigen besonderen Aspekten, die wir im Folgenden erläutern.

Welche Rentenarten sind relevant?

Zunächst ist wichtig, welche Art von Rente der Beschäftigte bezieht.

  • Altersvollrentner ab Erreichen der Regelaltersgrenze:
    Diese Rentner können unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass sich ihr Rentenanspruch mindert.
  • Frührentner (vor Erreichen der Regelaltersgrenze):
    Hier gelten sogenannte Hinzuverdienstgrenzen. Wird diese überschritten, kann die Rente gekürzt oder sogar vollständig entfallen. Die jährliche Hinzuverdienstgrenze wird individuell berechnet und richtet sich nach dem höchsten Einkommen der letzten 15 Jahre. Seit dem Jahr 2023 wurde die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner deutlich angehoben, sodass mehr Spielraum für Nebenjobs besteht.

Welche Abgaben fallen im Minijob an?

Auch für Rentner im Minijob gilt: Der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale.

  • 13 % Krankenversicherung
  • 15 % Rentenversicherung
  • 2 % pauschale Steuer, wenn der Arbeitgeber pauschal versteuert.

Rentner selbst zahlen:

  • Der Rentenversicherungsbeitrag beträgt 3,6 % (Eigenanteil). Auf Wunsch können sich die Rentner davon befreien lassen. Dies muss dem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt werden.

Für den Rentner fallen in der Regel keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für den Minijob an, da diese bereits über die Rente abgedeckt sind.

Wichtig: Zahlt der Rentner freiwillig seinen Anteil zur Rentenversicherung, können sich daraus höhere Rentenansprüche oder ein Zuschlag zur Flexirente ergeben.

Anmeldung bei der Minijob-Zentrale

Jeder Minijob – auch für Rentner – muss vom Arbeitgeber bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Hierfür sind folgende Daten erforderlich:

  • Personalien des Rentners
  • Rentenversicherungsnummer
  • Angabe, ob der Rentner auf die Rentenversicherungspflicht verzichtet oder nicht

Die Meldung erfolgt elektronisch über das DEÜV-Verfahren.

Hinzuverdienst und Steuer

Grundsätzlich können Rentner im Minijob von der 2-prozentigen Pauschalversteuerung profitieren. Diese wird vom Arbeitgeber getragen, sofern dies vereinbart wurde. Alternativ kann der Minijob auch nach individuellen Lohnsteuermerkmalen abgerechnet werden.

Vorsicht bei mehreren Nebenjobs: Hat ein Rentner bereits einen versicherungspflichtigen Hauptjob oder mehrere Minijobs, gelten andere Regeln. In solchen Fällen sollte vorab geprüft werden, ob die 520-Euro-Grenze insgesamt überschritten wird oder ob Versicherungspflicht entsteht.

Verdienstgrenze beachten

Die 520-€-Grenze gilt als monatlicher Durchschnitt über das Kalenderjahr. Ein gelegentliches Überschreiten dieser Grenze – zum Beispiel durch Urlaubs- oder Weihnachtsgeld – ist erlaubt, sofern dies nicht mehr als zwei Monate im Jahr geschieht und der Durchschnitt weiterhin 520 € pro Monat nicht übersteigt.

Beispiel: Ein Rentner verdient elf Monate lang 520 Euro und erhält im Dezember ein zusätzliches Weihnachtsgeld von 300 Euro. Solange der Jahresdurchschnitt 520 € nicht übersteigt, bleibt der Minijob-Status erhalten.

Fazit: Worauf Arbeitgeber achten sollten

Die Beschäftigung von Rentnern im Minijob ist für Arbeitgeber eine unkomplizierte Möglichkeit, erfahrene Arbeitskräfte flexibel einzubinden. Dabei sind folgende Punkte unbedingt zu beachten:

  • Klärung der Rentenart und ggf. der Hinzuverdienstgrenze
  • Anmeldung bei der Minijob-Zentrale
  • Prüfung der Rentenversicherungspflicht und eventueller Befreiung
  • Überwachung der 520 €-Grenze
  • Einhaltung der maximal zulässigen Überschreitungen im Jahr
  • Richtige Abführung von Pauschalabgaben und Steuer

Unser Tipp

Bevor ein Rentner im Minijob beschäftigt wird, lohnt sich immer ein kurzer Check der individuellen Voraussetzungen – insbesondere bei Frührentnern. Gerne unterstützen wir Sie bei der Anmeldung und Abrechnung sowie der Klärung sozialversicherungsrechtlicher Fragen.