Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2026: Das ändert sich für Schuldner und Arbeitgeber

Ab dem 1. Juli 2026 gelten in Deutschland neue Pfändungsfreigrenzen. Grundlage ist § 850c ZPO, der das Existenzminimum von Schuldnerinnen und Schuldnern an die allgemeine Einkommens- und Preisentwicklung anpasst. Für Betroffene heißt das, dass ein größerer Teil ihres Einkommens vor Pfändungen geschützt bleibt. – Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2026

Was sind Pfändungsfreigrenzen?

Pfändungsfreigrenzen legen fest, welcher Teil des Einkommens bei einer Lohn- oder Gehaltspfändung nicht an die Gläubiger abgeführt wird. Sie sorgen dafür, dass Schuldner trotz Schulden ihren Lebensunterhalt sichern können. Die Höhe dieses geschützten Betrags hängt vor allem davon ab, wie viele gesetzlichen Unterhaltspflichten bestehen.

Die neuen Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2026 – Freibeträge

Ab dem 1. Juli 2026 steigt der unpfändbare Grundbetrag für Personen ohne Unterhaltspflichten auf 1.589,99 Euro netto im Monat Zuvor lag er bis zum 30. Juni 2026 noch bei 1.559,99 Euro.

Die neuen vollständigen Pfändungsfreigrenzen sind künftig wie folgt:

UnhaltspflichtigenPfändungsfreier Betrag
0 Personen1.589,99 EUR
1 Person2.189,99 EUR
2 Personen2.519,99 EUR
3 Personen2.859,99 EUR
4 Personen3.189,99 EUR
5 Personen und mehr3.519,99 EUR

Nur Einkommen, das über diesen Beträgen liegt, kann gepfändet werden. Dabei wird nicht der gesamte Überschuss einbehalten, sondern die gesetzliche Pfändungstabelle sieht eine gestaffelte Berechnung vor.

Wer profitiert von der Anpassung

Von den höheren Freigrenzen profitieren vor allem Berufstätige, Rentner und Menschen mit laufenden Einkommenspfändungen. Dank der Erhöhung bleibt jeden Monat mehr Geld für Lebenshaltungskosten wie Miete, Energie, Lebensmittel oder Versicherungen übrig.

Auch Schuldner mit Unterhaltsverpflichtungen werden entlastet. Die zusätzlichen Freibeträge für unterhaltsberechtigte Personen wurden ebenfalls erhöht. So steigt der Erhöhungsbetrag für die erste Unterhaltspflicht auf 597,42 Euro und für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person auf jeweils 332,83 Euro.

Bedeutung für Arbeitgeber und Lohnbuchhaltung

Arbeitgeber müssen bei laufenden Lohnpfändungen stets die aktuellen Pfändungsfreigrenzen berücksichtigen. Ab dem 1. Juli 2026 gelten neue Werte, weshalb die Berechnungen in der Lohnabrechnung angepasst werden sollten. Fehler bei der Berechnung können Haftungsrisiken mit sich bringen, daher ist es ratsam, die Lsoftware rechtzeitig zu aktualisieren.

Fazit

Ab dem 01.07.2026 bringen die neuen Pfändungsfreigrenzen eine spürbare Entlastung für Menschen mit Pfändungen. Der unpfändbare Grundbetrag steigt auf 1589,99 Euro im Monat, und auch die Freibeträge für Unterhaltspflichten erhöhen sich. Das bedeutet für Schuldner mehr finanzielle Sicherheit im Alltag, während Arbeitgeber und Lohnbuchhaltungen die neuen Werte bei der Berechnung von Pfändungen einbeziehen müssen. Die Regelungen gelten bis zum 30. Juni 2027 und bilden in diesem Zeitraum die Grundlage für alle Einkommenspfändungen.

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