Was passiert, wenn die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird?
Geringfügigkeitsgrenze 2026 Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine neue Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen: Das Entgelt in einem Minijob darf 7.236 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Erhalten Minijobber ein höheres Entgelt, muss der Arbeitgeber reagieren. Doch nicht jede Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze führt zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Unter bestimmten Voraussetzungen darf die Geringfügigkeitsgrenze überschritten werden,
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